Organisation

Organisation des Deutschen Tempelherrenordens

Der Orden wird durch die Ordensregierung geführt. Unterstützt wird sie dabei durch den Ordenssenat. Regional untergliedert sich der Orden in Komtureien und Ordenshäuser. Zur Zeit gibt es insgesamt vier Komtureien und zwei Ordenshäuser in Deutschland und Belgien.

Die Mitglieder des Ordens bringen sich aktiv in das Ordensleben ein. Die Komtureien gestalten dabei eigenständig ein Jahresprogramm mit verschiedenen Angeboten für Ihre Mitglieder. Außerdem gibt es mehrere Veranstaltungen im Jahr zu denen der gesamte Orden zusammen kommt.

Unsere Mitglieder kommen vor allen Dingen aus Deutschland. Aber auch in der Schweiz, in Frankreich und in Belgien sind unsere gastfreundlichen Ordensschwestern und Brüder vertreten.

Ordenswappen des Deutschen Tempelherrenordens
Das Ordenswappen
Mantelkreuz des Deutschen Tempelherrenordens
Das Ordenskreuz, es ziert die Mäntel und Insignien des Ordens.

Mitgliedschaft im Orden:

Der Deutsche Tempelherren-Orden hat verschiedene Stufen der Mitgliedschaft.

Interessenten, die uns über das Internet kontaktieren, werden einer Komturei zugeordnet in der Sie sich mit dem Ordensleben vertraut machen können. Wenn der Kontakt über Ordensangehörige erfolgt ist, so ist die Komturei des/der Ordensangehörigen für Sie zuständig.

Für unseren Orden sind die Komtureien und Ordenshäuser mit ihrer räumlichen Nähe zu unseren Ordensmitgliedern die Säulen des Ordenslebens.

Auf dem weiteren Weg im Orden werden die Interessierten nach Ihrer Bewerbung und Zustimmung des Komtures im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes beim Generalkapitel in den Stand eines Postulanten erhoben.

Postulanten können an den geschlossenen Konventen der Komtureien und des Ordens teilnehmen. Die volle Mitgliedschaft wird durch die Investierung von Ordensdamen beziehungsweise die Rezipierung von Ordensrittern erreicht.

Auch dies erfolgt im Rahmen des Gottesdienstes eines Generalkapitels.

Mitglieder die sich in besonderer Weise für den Orden einsetzten, oder eingesetzt haben – zum Beispiel ehemalige Amtsträger- können in den Rang eines Ordensoffiziers erhoben werden.

Weitere Ränge wie Komture, Senatsmitglieder und Mitglieder der Ordensregierung und des Ehrengerichts sind Ränge von Amtswegen.


Organe im Orden:

Generalkapitel:

Die Hauptversammlung aus allen Rechtsrittern, Ordensdamen, Postulanten, Postulantinen und Ehrenmitgliedern.
Residierende Ordensdamen und Ordensritter besitzen im Rahmen des Generalkapitels das aktive und passive Stimmrecht.

Ordensregierung:

  • Ordensmeister
  • Ordenskanzler
  • Ordensschatzmeister
  • Ordensscriptor

Senat:

  • Seneschall (möglichst als ordinierter Theologe)
  • Marschall
  • Zeremonienmeister
  • Justitiar
  • Archivar
  • 2 ordinierte Ordensgeistliche unterschiedlicher Konfession

Schieds- und Ehrengericht:

Besetzt mit 3 Ordensdamen oder Ordensrittern