Aufgaben des Schieds- und Ehrengerichts
Das Schieds- und Ehrengericht wird durch die Mitgliederversammlung des Generalkapitels gewählt. Es agiert unabhängig von der Ordensregierung kann von dieser aber mit Aufgaben betraut werden. Wichtigste Aufgabe ist es, während des Generalkapitels über die satzungsgemäße Durchführung zu wachen. Während der Wahl der Ordensregierung im Rahmen des Generalkapitels übernimmt die oder der Vorsitzende des Schieds- und Ehrengerichts den Vorsitz der Versammlung und leitet die Wahl. Weiterhin berät das Gremium die Ordensregierung in juristischen Fragen. Zur Zeit setzt sich das Schieds- und Ehrengericht aus dem Vorsitzenden Obr. Marcus, sowie Osw. Christine und Obr. Gunnar zusammen.